70 Jahre Grundgesetz
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Artikel 3 GG lautet:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Am 23. Mai 1949 wurde unser Grundgesetz in Bonn verkündet und einen Tag später trat es in Kraft. Das Grundgesetz ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Das Grundgesetz (GG) besteht aus 15 Abschnitten, die sich aus 146 Artikeln zusammensetzen. Vorangestellt ist eine Präambel, die die Staatsorgane verpflichtet, die staatliche Einheit Deutschlands anzustreben. Abschnitt I (Artikel 1–19) legt die Grundrechte fest.
Unser Dank gilt den Gründungsvätern- und Müttern der Verfassung für dieses wunderbare Werk. Nach zwei schlimmen Weltkriegen und Millionen von Toten und abscheulichen Greultaten steht das Grundgesetz für einen positiven und versöhnenden Prozess Deutscher Geschichte. Die Verteidigung des Grundgesetzes und unserer Demokratie ist Aufgabe aller Bürger. In Zeiten zunehmender Fremdenfeindlichkeit, Antisemtimus und Abschaffung von Grundrechten, ist der Einsatz für Grundrechte und Demokratie ein Akt was wir uns von allen Bürgern und Bürger_innen wünschen.
Wir als Jesiden in Niedersachsen Blicken auf eine 50 jährige Geschichte in unserer neuen Heimat und kommen aus Staaten wo unsere Vorfahren religiöse Diskriminierung, Massenmorde und Anfeindungen erlebt haben.
Hier in Deutschland konnten wir zum 1. Mal in Frieden unserer Religion nachgehen und genießen sämtliche Rechte als Bürger der Republik.
Wir sagen Danke und verneigen uns vor dem Wirken der Gründungsväter und Gründungsmütter des Grundgesetzes.
Safet Disli Ilyas Yanc
Ko-Vorsitzender Ko-Vorsitzender
Landesverband der Êziden in Niedersachsen
Geschäftsstelle
Eidechsenstr.19
26133 Oldenburg
Landesverband-niedersachsen@yeziden.de